Wahlrecht und Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Wuppertal mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist