Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister, wird ab der kommenden Kommunalwahl erstmalig für die Dauer von sechs Jahren (bisher fünf Jahre) gewählt.
Für die Wahl des Oberbürgermeisters und die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Wahlgebiet. Für die Wahl des Oberbürgermeisters gibt es einen einheitlichen Stimmzettel.