Das Super-Wahl-Jahr:
Europawahl
Kommunalwahl
Bundestagswahl

Grafik mit den Ergebnissen
Europa hat abgestimmt und das Ergebnis steht fest!

Wer wissen will, wie es ausgegangen ist, findet die Ergebnisse der Europawahl beim Bundeswahlleiter.

Übrigens: Die Wahlbeteildigung in Wuppertal lag nur bei 39%. Das sagt uns die Wahldatenbank der Stadt Wuppertal in der man detailierte Ergebnisse unserer Stadt und ihrer Bezirke findet!

Grafik mit den Ergebnissen

Grafik: Bundeswahlleiter.de

In der Zeit vom 4. bis 7. Juni 2009 - in Deutschland am 7. Juni 2009 - finden in den 27 Mitgliederstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Im Jahre 1979 wurden die Abgeordneten von den Wahlberechtigten der damals neun Mitgliedstaaten erstmalig unmittelbar gewählt. 2009 findet nun die siebte Direktwahl statt.

Direktwahl, Wahlperiode, Zahl der Abgeordneten
Die Abgeordneten der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten im Europäischen Parlament werden in allgemeiner unmittelbarer Wahl auf jeweils fünf Jahre gewählt. Die anstehende Wahl erfolgt für die Wahlperiode 2009 bis 2014. Jeder Mitgliedsstaat entsendet eine vereinbarte Anzahl von Abgeordneten ins Europäische Parlament, darunter 99 Abgeordnete aus Deutschland.

Deutsches Europawahlrecht
Ein einheitliches Verfahren für die Wahl des Europäischen Parlaments erfordert ein übereinstimmendes Wahlrecht in allen Mitgliedstaaten. Dies existiert bisher nicht.
Das Wahlsystem in Deutschland ist eine reine Verhältniswahl nach Listen. Die Listen sind entweder „Listen für einzelne Länder“ (Landeslisten), die prinzipiell als verbunden gelten oder "gemeinsame Listen" für alle Bundesländer (Bundeslisten). Es existiert eine Sperrklausel für Parteien und "sonstige politische Vereinigungen", die nicht mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet (Bundesrepublik Deutschland) abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.


Wahlberechtigt ist,

A. Wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht nach § 6 a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

B. Wer am Wahltag als

  • Deutscher im übrigen Ausland lebt (sog. Auslandsdeutscher), wenn er nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate vor dem Fortzug in Deutschland gewohnt hat (§ 12 Abs. 2 BWG).

C. Wer am Wahltag als

  • EU-Ausländer (Unionsbürger), ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Wahlgebiet ansässig ist. Ansässig sind Unionsbürger, wenn sie in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten .

Das Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden.

Wählbar zum Europäischen Parlament sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • alle in Deutschland ansässigen und hier wahlberechtigten Unionsbürger.

Voraussetzung ist, dass kein Wahlausschlussgrund vorliegt. Eine Mehrfachbewerbung in Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat ist ausgeschlossen. Doppelmandate im Europäischen Parlament und einem nationalen Parlament sind nicht mehr erlaubt.




Diese Informationen stammen von der Internetseite der Stadt Wuppertal.
Mehr..

Weitere Informationen im Internet:

» Europäische Union
» Europäisches Parlament
» Ergebnisse der Europawahlen in NRW
» Wuppertaler Wahl-Datenbank

Mehr.. Musterstimmzettel Europahl Musterstimmzettel auf der Internetseite der Stadt Wuppertal






Zum Wahl-O-Mat

Du bist dir noch nicht ganz sicher, was du wählst?
» Hier gehts zum Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung

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2009 ist das Wahljahr. Neben Europawahl und Bundestagswahl steht dieses Jahr die Kommunalwahl in Wuppertal an. Wir möchten Dir und allen anderen Erstwählern diese näher bringen und dir zeigen, was dahinter steckt.
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